Wettbewerbsrecht und Markenrecht


Ist der eigene Marktauftritt zulässig? Verletzen die eigenen Produkte oder Werbemaßnahmen die Rechte anderer? Wie kann effektiv und schnell Schutz vor unlauterem Wettbewerb erlangt werden?

 

Diese Fragen bezeichnen wesentliche Problembereiche und auch den Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Wettbewerbsrecht und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

 

Wir sind hier für mittelständische Industrie- und Handelsunternehmen wie auch für Handwerks-betriebe mit den unterschiedlichsten Fallgruppen aus dem UWG befasst, z.B. irreführendes Verhalten, Belästigungssachverhalte, Behinderungswettbewerb, unlautere Werbung oder unlauteres Ausnutzen fremder Leistung.

 


Neben der Beratung führen wir unsere Mandanten selbstverständlich auch durch die wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung. Dazu gehört die Abmahnung oder deren Abwehr, erforderlichenfalls auch durch Hinterlegung einer Schutzschrift. Dazu gehört dann aber auch das gerichtliche Verfahren, insbesondere das für das Wettbewerbsrecht typische Verfahren der einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen.

 

Der Marktauftritt von Unternehmen und deren Verhalten im Wettbewerb ist heute aber auch maßgeblich bestimmt und beeinflusst von gewerblichen Schutzrechten, seien dies Marken, Gemeinschaftsmarken oder Kennzeichen und geschäftliche Bezeichnungen, Internet-Domains und geografische Herkunftsangaben. In diesem Bereich des Markenrechts, wie auch in Fragen des Patent- und Urheberrechts arbeiten wir erforderlichenfalls eng zusammen mit Patentanwälten.

 

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Dr. Andreas Merz

Rechtsanwalt Stefan Legler