Wer den Begriff „Makler“ hört, wird sofort an den Immobilienmakler denken. Das Maklerrecht beschäftigt sich jedoch mit Maklertätigkeiten verschiedenster Art. Neben dem
typischen Immobilienmakler gibt es u.a. den Versicherungsmakler, Finanzmakler/ Kredit-vermittler, Reisevermittler, privaten Arbeitsvermittler, Ehevermittler.
Die gesetzlichen Regelungen zum Maklerrecht sind dürftig. Das Maklerrecht ist weitestgehend Richterrecht. Auch die vom Bundesgerichtshof zum Maklerrecht entwickelten Rechtsgrundsätze beruhen
jeweils auf Einzelfallentscheidungen. Allgemein verbindliche Aussagen sind deshalb kaum zu machen, vielmehr bedarf jeder Fall einer gesonderten Prüfung und kann durchaus neue Rechtsfragen
aufwerfen.
Zu unserer Mandantschaft zählen sowohl Makler als auch deren Kunden. Zentrale Frage des Maklerrechts ist, ob ein Provisionsanspruch entstanden ist oder nicht, was
erforderlichenfalls gerichtlich geklärt werden muss. Häufig ist auch zu prüfen, ob eine Haftung des Maklers wegen Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten in Betracht kommt. Schließlich
übernehmen wir alle Fragen der Vertragsgestaltung; hierzu gehören der Entwurf und die Prüfung von Formularverträgen ebenso wie von individualrechtlichen Vereinbarungen.
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