In den letzten Jahren haben Sie sicherlich auch immer wieder feststellen müssen, dass die Zahlungsmoral Ihrer Kunden und Geschäftspartner zu wünschen übrig lässt. Um die eigene Liquidität zu sichern, ist es daher unerlässlich, möglichst frühzeitig offene Forderungen professionell geltend zu machen.
Wir vertreten mittelständische Unternehmen, Selbständige aber auch Privatpersonen bei der Einziehung ihrer Forderungen. Unser Leistungsspektrum umfasst die Fertigung außergerichtlicher Mahnschreiben, den Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen, die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren sowie die Durchführung der verschiedenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Vertretung im Insolvenzverfahren.
Widerspricht der Schuldner der Forderung im gerichtlichen Mahnverfahren, so ist es selbstverständlich, dass wir den Anspruch in dem dann erforderlichen Prozess vor dem Amts- oder Landgericht rechtlich begründen. Gerade hier unterscheiden wir uns von Inkassounternehmen, die die Angelegenheit in einer solchen Situation zur weiteren Bearbeitung an ein Anwaltsbüro abgeben müssen.
In Zeiten des grenzüberschreitenden Warenverkehrs stellt sich häufig die Frage, ob es möglich ist, gegen einen Schuldner im Ausland ein Urteil bzw. einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Anschließend ist zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine Vollstreckung im Ausland zulässig ist. Hinsichtlich der konkret durchzuführenden Zwangsvollstreckung arbeiten wir regelmäßig mit ausländischen Rechtsanwaltskollegen zusammen.