Das Erbrecht ist ein Rechtsgebiet, mit dem sich jeder auseinandersetzen sollte und dies möglichst frühzeitig, damit das Erbrecht nicht zum Zufallsrecht wird.

 

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der vorsorgenden Beratung bei der Abfassung von Testamenten im privaten und unternehmerischen Bereich. Hier gilt es, den „letzten Willen“ formgerecht und rechtlich nicht anfechtbar umzusetzen, dies unter Berücksichtigung der gesamten familiären Situation.

 

Selbstverständlich müssen bei der Gestaltung des Testaments auch steuerliche Aspekte berücksichtigt und es muss gegebenenfalls geprüft werden, ob alternative Regelungsmöglichkeiten bestehen, die die eigentliche Zielsetzung aber nicht in Frage stellen dürfen.

Aufgrund einer Vielzahl von Testaments-vollstreckungen haben wir eine große Erfahrung bei der Auseinandersetzung und Verwaltung größerer Nachlässe.

 

Als Prozessanwälte sind wir aber auch bei streitigen Auseinandersetzungen über die Auslegung von Testamenten und in den klassischen Konfliktbereichen des Erbrechtes, wie z.B. dem Pflichtteilsrecht, der Auseinandersetzung zwischen Kindern aus erster Ehe und dem überlebenden Ehegatten aus zweiter Ehe tätig und verfügen insoweit über eine große forensische Erfahrung.

 

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Dr. Eike Witt

Rechtsanwalt Eilert-Christian Fels