Datenschutz

In Zeiten zunehmender Digitalisierung gewinnt Datenschutz immer mehr an Bedeutung.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Volkszählungsurteil von 1983 jedem ein Recht zugesichert, über die Verwendung der eigenen persönlichen Daten selbst zu bestimmen. Es wurde das sogenannte Recht auf informationelle Selbstbestimmung etabliert. Diese Grundsatzentscheidung gilt als Meilenstein des Datenschutzes.

 

Seither hat sich eine rasante technologische Entwicklung vollzogen. Wir leben in einer durch Digitaltechnik geprägten Welt: Internet, Smartphones, soziale Netzwerke und vieles mehr. Wir alle hinterlassen Datenspuren – die Daten werden verarbeitet, gespeichert, weitergegeben oder auch kommerziell genutzt. Dass das digitale System verletzlich ist, zeigt Datendiebstähle, Hackerangriffe oder auch Virenattacken.

 

Um das Persönlichkeitsrecht eines jeden Einzelnen zu schützen, ist Datenschutz notwendig. Die Gewährleistung von Datenschutz ist für Unternehmen aber auch Qualitätsmerkmal. Gesetze wie die zum 25.05.2018 in der EU in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSVGO), das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), oder auch das Telekommunikationsgesetz (TKG) normieren Datenschutz.

Wir beraten Unternehmen und auch Einzelpersonen (z.B. Vermieter) bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Zu prüfen ist zum Beispiel: Auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet? Werden die gesetzlichen Hinweispflichten auf der Homepage, gegenüber Kunden/Mietern oder auch Mitarbeitern erfüllt? Zu unserem Tätigkeitsbereich gehört im Weiteren die Beratung, wenn Ihnen gegenüber Datenschutzverletzungen eingewandt werden. Schließlich vertreten wir auch natürlich Personen bei der Geltendmachung der ihnen nach den datenschutzrechtlichen Gesetzen zustehenden Rechte und Ansprüche.

 

Ansprechpartner:

Rechtsanwältin Ruth Winkler

Rechtsanwalt Stefan Legler

Rechtsanwalt Michael Flaig