Ein Tätigkeitsschwerpunkt für unsere Anwälte ist das private Baurecht sowie das Architekten- und Ingenieurrecht. In diesen Rechtsgebieten mit hoher Regelungsdichte und komplexen Sachverhalten beraten wir seit Jahrzehnten Bauverbände, eine Vielzahl von Mitgliedsbetrieben aber auch verbandsunabhängig gewerbliche Bauunternehmer, Bauherren, Architekten, Vermessungsingenieure, Statiker, Handwerks-betriebe und Privatpersonen.

Wir beraten im Vergaberecht und Vergabe-verfahren (VOB/A) und vertreten die Interessen unserer Mandanten erforderlichenfalls auch im Verfahren vor den Vergabekammern. Klassische Tätigkeitsgebiete sind der Abschluss von Bauverträgen, deren Durchführung und Abwicklung, sei es im Bereich der VOB/B oder des BGB-Werkvertrages.

Dies umfasst Fragen zur Einbeziehung der VOB in Bauverträge, zum Nachunternehmereinsatz, zu Nachträgen und Nachtragsmanagement, die Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen wegen Baumängeln, das Verlangen von Sicherheiten für die Bauvertragsparteien und selbstverständlich auch die Geltendmachung und Durchsetzung bzw. die Abwehr von Werklohnansprüchen.

In diesen Bereichen sind wir umfassend außergerichtlich beratend tätig, übernehmen aber selbstverständlich im Falle einer streitigen Auseinandersetzung auch die Vertretung vor Gerichten und Schiedsgerichten. Unsere umfangreiche Prozesserfahrung schließt die Tätigkeit in einer Vielzahl von gerichtlichen selbständigen Beweisverfahren ein. Regelmäßig stellen wir Referenten für Seminare und Vorträge im Bau und Vergaberecht.

 

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Merz

Rechtsanwalt Dr. Klaus Scherf

Rechtsanwalt Philipp Layher

Rechtsanwältin Ruth Winkler