Wir beraten und vertreten im gesamten Individualarbeitsrecht Arbeitgeber und
Arbeitnehmer.
Das Individualarbeitsrecht umfasst in der Beratung die Gestaltung von Arbeitsverträgen ebenso wie die Beratung zu rechtlichen Fragen im bestehenden Arbeitsverhältnis (Kündigungsschutz,
Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvereinbarung, Befristungen, Abmahnungen, Urlaubsrecht, Teilzeitarbeit, Altersteilzeit, usw). Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vertreten wir unsere
Mandanten vor den Arbeitsgerichten in allen Instanzen.
Im kollektiven Arbeitsrecht sind wir tätig für Arbeitgeberverbände bei Verhandlungen, der Formulierung von Flächentarifverträgen und auch der Allgemeinverbindlicherklärung von
Tarifverträgen.
Wir verhandeln und formulieren für unsere Mandanten Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat und beraten im Zusammenhang mit Massenentlassungen zu allen anstehenden arbeitsrechtlichen Fragen. Erforderlichenfalls verhandeln und formulieren wir Interessenausgleich und Sozialplan.
Wir beraten in diesen Tätigkeitsbereichen insbesondere mittelständische Unternehmen und bieten für die Mitgliedsbetriebe eines Arbeitgeberverbandes eine Telefonberatung
zu arbeitsrechtlichen Fragen an.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Merz
Rechtsanwalt Eilert-Christian Fels