Unsere Kanzlei beschäftigt sich seit ihrer Gründung schwerpunktmäßig mit dem Zivilrecht. Umfasst sind davon alle Rechtsgebiete, die die wirtschaftlichen, familiären und
anderen recht-lichen Beziehungen von Privatpersonen, Unternehmen etc. untereinander regeln, also beispielsweise das Arbeitsrecht und das Familienrecht, das Bankrecht und das Versicherungsrecht
oder Baurecht und Mietrecht sowie andere Bereiche, die wir Ihnen als unsere Tätigkeitsfelder unter der Rubrik „Rechtsgebiete“ vorstellen.
In Zeiten der Gesetzesflut und der ständigen Auffächerung der rechtlichen Fragestellungen in immer mehr einzelne Fachgebiete ist die bei uns gegebene Spezialisierung der einzelnen Rechtsanwälte
für eine qualifizierte Mandantenberatung unumgänglich.
Auf den verschiedenen Gebieten zählen zu den Mandanten der Kanzlei Versicherungs-gesellschaften, Banken, mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe, Hausver-waltungen, Berufsverbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Dabei werden wir nicht erst tätig, wenn Streitigkeiten entstanden sind, sondern beraten auch bereits bei Vertragsverhandlungen und bei der Wahl der sinnvollen und rechts-sicheren Vertragsgestaltung.