Schweigen des Verbrauchers ist keine Zustimmung

Am 27.04.2021 hat der BGH in einem mit Spannung erwarteten Urteil zu Az. XI ZR 26/20 entschieden, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fast aller Banken enthaltene Klausel, wonach Vertragsänderungen wirksam werden, wenn der Kunde nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht, unwirksam sind.

 

Nun ist das Urteil in voller Länge veröffentlicht. Es zeigt sich, dass diese Entscheidung nicht nur für die Rechtsbeziehung von Banken zu ihren Kunden relevant ist, sondern auch für alle anderen Branchen.

 

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hatte gegen die Postbank geklagt, die in ihren AGB vorsah, dass von ihr gewünschte Vertragsänderungen dann wirksam werden, wenn die Kunden nicht spätestens innerhalb von zwei Monaten vor dem von ihr vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung widersprechen. Insoweit würde eine Zustimmung des Kunden als erteilt gelten. Diese Klage war in den ersten beiden Instanzen erfolglos. Der Bundesgerichtshof hat nun entgegen den Entscheidungen des Landgerichts Köln und des Oberlandesgerichts Köln den Verbraucherschützern Recht gegeben. Nach der Begründung des BGH benachteiligen Klauseln in AGB, die dem Unternehmer ermöglichen, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbedingungen bestehenden Verträge und Vertragsbedingungen faktisch einseitig zu ändern, die Kunden in unangemessener Weise. Durch die Verwendung solcher Klauseln habe die Bank die Möglichkeit, das Gleichgewichtsverhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich und beliebig zu den eigenen Gunsten zu verschieben und somit die Position des Kunden zu entwerten. Für solch weitrechenden Änderungen ist nach den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen ein ausdrücklicher Änderungsvertrag notwendig. Allein eine Zustimmungsfiktion im Falle einer fehlenden fristgerechten Ablehnung reicht insoweit nicht aus, da auf diesem Wege die berechtigten Interessen des Vertragspartners nicht ausreichend berücksichtigt werden.

 

Diese Entscheidung hat nach unserer Einschätzung erhebliche Auswirkung auf das gesamte Wirtschaftsleben, nicht nur auf die Geschäftsbeziehungen zwischen Kreditinstituten und ihren Kunden. Zustimmungsfiktionen finden sich in den AGB vieler Branchen, wie Versicherungen, Telekommunikationsanbieter oder auch Versorgungsunternehmen.