BGH stärkt Verbraucherrechte im Onlinehandel

Mit seinem Urteil vom 03.07.2019 zu Az. VIII ZR 194/16 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Verbraucher auch eine im Internet bestellte Matratze zurücksenden darf, wenn er die Schutzfolie entfernt hat, um die Matratze auszuprobieren.

 

Im vorliegenden Fall hatte ein Verbraucher bei einer Online-Händlerin eine Matratze bestellt. Diese wurde in einer versiegelten Schutzfolie geliefert. Nach Erhalt der Matratze entfernte der klagende Verbraucher die Schutzfolie. Innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist bat der Verbraucher die beklagte Online-Händlerin um die Vereinbarung eines Termins zum Rücktransport der Matratze, da er diese nicht behalten wolle. Da ein entsprechender Rücktransport von der Verkäuferin nicht veranlasst wurde, gab der Verbraucher den Rücktransport selbst in Auftrag.

 

Im entschiedenen Rechtsstreit ging es nun um die Erstattung des Kaufpreises und der Rücktransportkosten. In diesem Zusammenhang hatte der Bundesgerichtshof dem Gerichtshof der Europäischen Union unter anderem die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob es sich bei Matratzen um Waren handelt, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind.

 

Hierzu hatte der Europäischen Gerichtshof mitgeteilt, dass dies bei einer Matratze, deren Schutzfolie von einem Verbraucher entfernt wird, nicht der Fall ist. Eine Matratze kann im Hinblick auf das Widerrufsrecht mit einem Kleidungsstück gleichgesetzt werden, das ebenfalls mit dem menschlichen Körper direkt in Kontakt kommen kann. Es kann nach Einschätzung sowohl des Europäischen Gerichtshofes als nun auch des Bundesgerichtshofes davon ausgegangen werden, dass die Unternehmer in der Lage sind, sowohl Kleidungsstücke als auch Matratzen nach deren Rücksendung zu reinigen und gegebenenfalls zu desinfizieren, sodass eine Wiederverwendung durch Dritte möglich ist. In diesem Zusammenhang wurde auch darauf verwiesen, dass z.B. in Hotelzimmern Matratzen auch von verschiedenen Verbrauchern genutzt werden.

 

Diese Entscheidung stärkt die Verbraucherrechte im Internet und sorgt in Zukunft für etwas mehr Rechtsklarheit. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Internet gerne beratend zur Seite.