Nachdem die Düsseldorfer Tabelle erst am 01. August 2015 geändert wurde, wurde nun nochmals der Mindestunterhalt zum 01.01.2016 erhöht. Ebenfalls erhöht wurden erneut die Kindergeldbeträge, sodass ab dem 01.01.2016 eine neue Düsseldorfer Tabelle gilt, die Sie hier finden. Durch die Erhöhung des Kindergeldes wirkt sich die Erhöhung der Tabellenbeträge nicht ganz so gravierend auf die Zahlbeträge aus.
Wir weisen darauf hin, dass voraussichtlich bereits zum 01.01.2017 der Mindestunterhalt erneut erhöht wird.
Nachdem die Düsseldorfer Tabelle erst am 01. August 2015 geändert wurde, wurde nun nochmals der Mindestunterhalt zum 01.01.2016 erhöht. Ebenfalls erhöht wurden erneut die Kindergeldbeträge, sodass ab dem 01.01.2016 eine neue Düsseldorfer Tabelle gilt, die Sie hier finden. Durch die Erhöhung des Kindergeldes wirkt sich die Erhöhung der Tabellenbeträge nicht ganz so gravierend auf die Zahlbeträge aus.
Wir weisen darauf hin, dass voraussichtlich bereits zum 01.01.2017 der Mindestunterhalt erneut erhöht wird.