Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.08.2015

Die Düsseldorfer Tabelle wird zum 01. August 2015 geändert. Die Bedarfssätze der unterhaltsberechtigten Kinder werden dabei erhöht. Unter der Rubrik „Familienrecht“ finden Sie einen Link auf die aktuelle Tabelle. Folgende Besonderheit ist zu beachten:

 

Gleichzeitig wurde das Kindergeld rückwirkend zum 01. Januar 2015 um EUR 4,00 erhöht. Aufgrund der gesetzlichen Regelung ist allerdings bei der Ermittlung des Zahlbetrages des Kindesunterhaltes für das Jahr 2015 weiterhin mit den bisherigen Kindergeldbeträgen zu rechnen und noch nicht mit den erhöhten Kindergeldbeträgen.

 

 

Die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle werden wahrscheinlich bereits zum 01. Januar 2016 weiter erhöht, da sich zu diesem Zeitpunkt der steuerliche Kinderfreibetrag erneut erhöht und dieser die Bezugsgröße für die Ermittlung des Kindesunterhaltes ist. Es werden dann möglicherweise noch weitere Änderungen an der Düsseldorfer Tabelle vorgenommen. Wenden Sie sich bei Rückfragen direkt an uns.