Ab dem 01.01.2015 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. In der aktuellen Tabelle haben sich die Kindesunterhaltsbeträge erneut nicht erhöht.
Dies wird aller Voraussicht nach allerdings noch im Laufe des Jahres erfolgen. Geändert haben sich die Bedarfskontrollbeträge. Der Selbstbehalt hat sich insoweit jeweils um EUR 80,00 erhöht.
So erhöht sich der notwendige Selbstbehalt eines Erwerbstätigen gegenüber Kindern bis zu deren 21sten Lebensjahr von bisher EUR 1.000,00 auf EUR 1.080,00. Für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige steigt der notwendige Selbstbehalt von bisher EUR 800,00 auf EUR 880,00.
Bitte beachten Sie, dass die erhöhten Selbstbehalte nicht automatisch bei einem bereits titulierten Kindesunterhalt berücksichtigt werden. Insoweit muss eine Abänderung gegenüber dem Unterhaltsberechtigten verlangt und notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden.